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Beglaubigte Übersetzungen

LANGUAGE4FUN bietet beglaubigte Übersetzungen in Deutsch, Englisch und Französisch für Firmen wie auch Privatkunden an. Eine beglaubigte Übersetzung ist mit dem Rundstempel, der Unterschrift und einem Begleitschreiben des Übersetzers versehen. Die Beeidigung erfolgte vom Präsidenten des Landgerichtes München I und ist für den Freistaat Bayern rechtskräftig, können aber von anderen Bundesländern oder EU-Staaten über einen Antrag anerkannt werden. Meistens müssen folgende Dokumente beglaubigt übersetzt werden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Kreditverträge, Führungszeugnisse, Handelsregisterauszüge, Urteile, Adoptionsurkunden, Führerscheine, Verträge, Ausweise, etc.

Da es aufwendiger ist, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen und dafür auch mehr Zeit benötigt wird, fallen bei einer beglaubigten Übersetzung zusätzliche Kosten an. Für einen genauen Kostenvoranschlag können Sie uns das Dokument per E-Mail oder Post zusenden. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit Kosten und Lieferzeit Ihrer Übersetzung. Wir liefern beglaubigte Übersetzungen immer kostenpflichtig per Post oder Kurier, niemals per E-Mail. Bei Übersetzungen für Justizbehörden ist das Gesetz über die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) maßgebend. Je nach Sprache und Schwierigkeitsgrad beträgt der Zeilenpreis (= 55 Bruttozeichen) 1,- Euro bis 4,30 Euro. (zuzüglich Mehrwertsteuer). Außerdem können Schreibauslagen in Höhe von 2 Euro pro Seite und für Fotokopien 0,50 Euro pro Seite (bei einem Auftragsvolumen von bis zu 50 Seiten) geltend gemacht werden.

Link für Infoblatt Rechtsanwalt Link zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

ACHTUNG! Da die Berechnungspraxis der deutschen Polizeibehörden von den Bestimmungen des ZSEG immer häufiger abweicht erfolgt hier erst nach gesonderter Überprüfung eine Auftragsannahme.

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